Maßgebend für die Verwendung von Stahlfelgen sind in jedem Fall die Angaben in den COC Fahrzeugpapieren oder die des Fahrzeugherstellers. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Verwendung von Stahlfelgen ist teilweise nur zulässig, wenn serienmäßig Stahlfelgen verwendet werden dürfen. Wenn Sie uns die vollständigen KFZ-Schlüsselnummern zu 2.1 und 2.2 (früher 2 und 3) übermitteln, können wir die Verwendung der Felgen an Ihrem Fahrzeug bedingt prüfen. Eine verbindliche Prüfung kann nur von dem Fahrzeughersteller, TÜV, Dekra, GTÜ usw. vorgenommen werden. Wir haften nicht für Folgeschäden. Stahlfelgen werden ohne Radschrauben oder Radmuttern ausgeliefert. Auch bei Stahlfelgen muss das RDKS funktionsfähig bleiben. |
Zustand – Stahlfelgen – Gebraucht
Ohne Schrauben, Deckel und Sensoren
Durch Nutzung und Alter sind div. Gebrauchsspuren entstanden.
Die Felgen weisen Spuren vom Bordsteinkontakt, Steinschlag, Korrosion (Rostanhaftungen), Bremsstaub,
Kratzspuren und Rückständen von Auswuchtgewichten, Felgenabdeckungen usw. auf.
Die Felgen sind auf Rundlauf geprüft.
Citroen C3 II 1,1i/1,4HDI/1,4VTi/1,6HDI/1,6VTi S/S - BJ 12.09-12.16
Citroen C3 Picasso 1,4-Vti-95/1,6-Hdi-90 SH - BJ 10.08-09.17
Citroen C3 III 1.2-Puretech-68/82/110/1.6-BlueHDI-75/100 S - BJ 01.17-
Citroen C-Elysee 1.2VTi/1,6HDi/1,6VTi D - BJ 12.12-
Citroen DS3 1.4VTi/1.6VTi/1.6HDi je nach Ausführung nur 16 oder 17 Zoll möglich - BJ 03.10-
Peugeot 207 1,4i/1,4i-16V/1,4HDi/1,6i-16V/1,6HDi W - BJ 06.06-
Peugeot 208 1.2/1.4/1.4HDi/1.6/1.6HDi C - BJ 05.12-
Peugeot 301 1,2/1,6/1,6DCI D - BJ 12.12-
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